Darf der Glaube eines Anderen nicht als unwahr erklärt werden?

In einem Grundlagentext des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, "Rechtfertigung und Freiheit", Gütersloher Verlagshaus, 4. Aufl. 2014, auf Seite 58 wird erklärt:

"So wie ich meine Überzeugung für wahr halte, hat der Andere das Recht, seine Überzeugung für wahr zu halten, und umgekehrt. Die Herausforderung besteht darin, von Christus zu sprechen, aber so, dass dabei nicht der Glaube des Anderen abgewertet oder für unwahr erklärt wird."

Hier wird also unterm Strich gefordert, dass man den Glauben eines Anderen nicht als Unwahr erklären darf.

Aber wie soll das gehen?
Darf man dem Gläubigen eines Flache-Erde-Glaubens dann seinen Irrtum nicht erklären? Soll er sich weiter lächerlich machen? Oder darf man dem Nazi, der Jesus für einen Arier hält, nicht entgegentreten?

Wenn es Wahrheit gibt, dann ist es unheimlich wichtig, dass es Wahrheit gibt!

Wenn es nämlich wahr ist, was Jesus Christus von sich sagt: "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben. Niemand kommt zum Vater als nur durch mich" (Joh.14,6), dann ist es unheimlich wichtig, denen, die einen anderen Glauben haben, zu erklären, dass sie im Irrtum sind. Alles andere wäre vollkommen lieblos. Denn von dieser Wahrheit hängt ihr ewiger Aufenthalt im Himmel oder in der Hölle ab.
Dass jeder Mensch das Recht hat, seinen falschen Glauben für wahr zu halten, ist dabei völlig unbestritten. Ich habe ja auch die Freiheit, meinem Navi im Auto nicht zu folgen. Ob ich ans Ziel komme, wenn ich dieses Recht in Anspruch nehme, ist allerdings fraglich.

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